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   LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03   

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https://dejure.org/2004,21746
LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03 (https://dejure.org/2004,21746)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2004 - 6 O 125/03 (https://dejure.org/2004,21746)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 6 O 125/03 (https://dejure.org/2004,21746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung eines Bediensteten durch Systemumstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Zulässigkeit von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; Vorliegen eines Eingriffs in ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vbl.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Startgutschriften: Landgericht hält Systemumstellung für zulässig, fordert aber Ergänzungen bei der Feststellung der erreichten Anwartschaften

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    e) Die praktische Umsetzung der Dreistufentheorie bereitet allerdings bei einem Gesamtversorgungssystem wie dem bisherigen der Beklagten Schwierigkeiten (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84).

    Im Zusammenhang mit der Ablösung von Gesamtversorgungssystemen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. März 1987, Az. 3 AZR 64/84, ausgeführt, dass die Fallgestaltungen mit halb- oder volldynamischen Versorgungszusagen betreffende Rechtsprechung auch auf die variable Entwicklung des Versorgungsbedarfs bei Gesamtversorgungssystemen übertragbar ist.

    Es bedarf auch keiner vertiefenden Erörterung, ob die gegenwärtige konjunkturelle Lage im Rahmen von Zyklen der Binnen- und Weltwirtschaft als zwar lange dauernd, aber letztlich als vorübergehend angesehen werden muss, so dass die gegenwärtige Lage jedenfalls für dauerhafte Kürzungen keine Rechtfertigung abgeben könnte (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - Seite 5 und vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 - Seite 8).

  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03

    Zulässige Systemumstellung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    In einem weiteren Verfahren (6 O 197/03) hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 22.12.2003 innerhalb der ihr gewährten Stellungnahmefrist Fiktivberechnungen nachgereicht.

    Für die rentenfernen Jahrgänge hat die Kammer festgestellt (vgl. beispielsweise Urteil vom 30.01.2004 6 0 197/03), dass dadurch eine Benachteiligung insbesondere der jüngeren Versicherten unter den rentenfernen Jahrgängen gegenüber der sonstigen Gutschrift von Versorgungspunkten erfolge.

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    Wenn das Gesetz allerdings keine Regelung bereit hält, hat das Gericht die Lücke im Vertrag durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen (vgl. BGH v. 30. September1998 - IV ZR 262/97 -).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    Möglicherweise wird sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalles feststellen lassen, ob ein Eingriff in eine erdiente Dynamik vorliegt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 -3 AZR 128/01 - unter I.2.c)aa)).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    Zwar gehören die rentennahen ebenso wie die rentenfernen Jahrgänge gewiss nicht zu der Rentengeneration, die vor dem 31.12.2000 in Rente gegangen ist (vgl. Urteil des BGH vom 26.11.2003 - IV ZR 186/02-).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    Es bedarf auch keiner vertiefenden Erörterung, ob die gegenwärtige konjunkturelle Lage im Rahmen von Zyklen der Binnen- und Weltwirtschaft als zwar lange dauernd, aber letztlich als vorübergehend angesehen werden muss, so dass die gegenwärtige Lage jedenfalls für dauerhafte Kürzungen keine Rechtfertigung abgeben könnte (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - Seite 5 und vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 - Seite 8).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    Ausgangspunkt ist zunächst, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung die Versichertenrenten und die hierauf gegründeten Anwartschaften den Schutz der Eigentumsgarantie genießen (BVerfGE 79/101, 110; 100/1,32, 44).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    Ebenso wie bei dynamischen Versorgungsanwartschaften auch diejenigen Steigerungen als erdient gelten müssten, die erst später anwachsen, jedoch nicht auf dienstzeitabhängigen Steigerungsraten beruhen, sondern sich aufgrund variabler Bezugsgrößen auch für den bereits erdienten Teilbetrag ergeben (BAG vom 17.04.1985 - Az. 3 AZR 72/83 -, BAGE 48, 337).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-379/99

    Menauer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    Nach der Rechtsprechung des EUGH haben jedenfalls die Zahlungen nach dem BetrAVG Entgeltcharakter für die geleistete Arbeit (vgl. zuletzt EUGH NJW 2001, 3693).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03
    Bei den Rechtsverhältnissen zur Beklagten handelt es sich um einen Gruppenversicherungsvertrag zugunsten Dritter, bei dem nicht die einzelnen Versicherten, sondern ausschließlich die jeweiligen Arbeitgeber als Beteiligte der Beklagten als Versicherungsnehmer anzusehen sind (vgl. BGH VersR 1988/575ff.).
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 310/03
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00

    Anspruch auf Versorgungsrente für Versicherte ; Tätigkeit im öffentlichen Dienst

  • LG Karlsruhe, 02.07.2004 - 6 O 1000/03

    Eingriff in eine erdiente Rentenanwartschaft eines im öffentlichen Dienst

    6 O 125/03.

    6 O 108/03 (371), 6 O 742/03 (396), 6 O 156/03 (393), 6 O 197/03 (360), 6 O 125/03 (366), 6 O 286/03 (417), 6 O 267/03 (360) und 6 O 436/03 (380);.

    Die Vorschriften für Rentennahe waren unmittelbar im Verfahren 6 O 18/04 und im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung entsprechend in den Verfahren 6 O 125/03 und 6 O 309/03 anzuwenden.

  • LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03
    6 O 108/03 (371), 6 O 742/03 (396), 6 O 156/03 (393), 6 O 197/03 (360), 6 O 125/03 (366), 6 O 286/03 (417), 6 O 267/03 (360) und 6 O 436/03 (380);.

    Die Vorschriften für Rentennahe waren unmittelbar im Verfahren 6 O 18/04, 6 O 1000/03 und im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung entsprechend in den Verfahren 6 O 125/03 und 6 O 309/03 anzuwenden.

  • LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    6 0 125/03 (366), 6 0 286/03 (417), 6 0 267/03 (360) und 6 0 436/03 (380);.

    - Die Vorschriften für Rentennahe waren unmittelbar im Verfahren 6 0 18/04, 6 O 1000/03 und im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung entsprechend in den Verfahren 6 0 125/03 und 6 0 309/03 anzuwenden.

  • LG Trier, 18.01.2005 - 4 T 26/04

    Berufung des Insolvenzverwalters nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf das

    Am 4.6.2003 erhob die Gläubigerin vor dem Landgericht Trier eine Herausgabeklage (Aktenzeichen: 6 O 125/03).
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